Ab dem 1. Januar 2024 wird in Deutschland eine Zeiterfassungspflicht für alle Unternehmen flächendeckend zwingend eingeführt. Diese Pflicht ist zwar nicht selbst gewährt, gilt jedoch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Branche oder der Größe des Unternehmens.
Die Wahrheit
Die neue Regelung wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und für mehr Transparenz bei der Arbeitszeitgestaltung zu sorgen. Durch eine lückenlose Zeiterfassung sollen Überzeiten vermieden werden und die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften nach deutschem Recht sichergestellt werden.
Die Pflicht
Die Unternehmen müssen zukünftig sicherstellen, dass die Arbeitszeiten der Beschäftigten überprüfbar erfasst und sicher aufgezeichnet werden. Dies kann entweder manuell oder digital erfolgen, muss aber einer Prüfung durch den Zoll stets standhalten. Dabei müssen die Arbeitszeiten täglich erfasst und mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Kritik – entkräftet!
Die Einführung der Zeiterfassungspflicht stieß bei Arbeitgeberverbänden auf Kritik. Sie befürchteten einen hohen bürokratischen Aufwand und sehen die Freiheit der Unternehmen bei der Arbeitszeitgestaltung eingeschränkt. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen hingegen begrüßen die neue Regelung als Schutzmaßnahme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Auswirkungen
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung der Zeiterfassungspflicht auf die Arbeitsbedingungen in Deutschland auswirken wird. Klar ist jedoch, dass Unternehmen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um die Einhaltung der Pflicht sicherzustellen und möglichen Sanktionen der Behörden zu entgehen.
Was bedeutet das konkret?
Je früher sich ein Unternehmen mit der Einführung und dauerhaften Integration einer Zeiterfassungssoftware auseinandersetzt, desto geringer sind die aufkommenden Nachteile bei einer pflichtigen Einführung unter Zeitdruck. Vor allem in der Einführungsphase können Arbeitsprozesse der MitarbeiterInnen angepasst werden und entsprechende Customizing Wünsche der Kunden in der Software umgesetzt werden. Anpassungen durch Betriebsvereinbarungen werden dadurch auch in der Zeiterfassung erfolgreich umgesetzt werden.