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Fragen und Antworten zur Zeiterfassung

  • Beitrags-Kategorie:News
  • Lesedauer:5 min Lesezeit

Die Erfassung der Arbeitszeit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit Jahren von zentraler Bedeutung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 13. September 2022 entschieden, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten aufgezeichnet werden muss. Wir klären nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Zeiterfassung.

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts?

Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein sicheres und lückenloses System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzuführen und zu nutzen. Dies basiert auf einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Somit ist das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 auch in Deutschland verbindlich.

Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber?

Arbeitgebende müssen ein System bereitstellen, mit dem die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden rechtssicher erfasst werden können. Es reicht nicht aus, dieses System lediglich zur Verfügung zu stellen; es muss aktiv genutzt und gepflegt werden. Wie bieten Ihnen eine Zeiterfassung auch ohne Verwaltungsaufwand gerne an.

Die Aufzeichnungspflicht umfasst die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit.

Gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Vertrauensarbeitszeit?

Auch bei der Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit erfasst werden. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere bezüglich Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, ist sicherzustellen. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, solange diese Vorgaben beachtet werden.

Wie ist die Arbeitszeiterfassung bei mobiler Arbeit geregelt?

Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gelten unabhängig vom Arbeitsort, also auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit. Die Arbeitszeiten sind entsprechend zu erfassen, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Mitarbeitende können dies erleichtert durch eine App auch per Mobilgerät durchführen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer. Dies betrifft auch elektronische Zeiterfassungssysteme.

Wichtig ist hierbei, alle betroffenen und zuständigen Parteien so früh wie möglich in den Prozess der Implementierung einzubinden, um das System kennenzulernen und höhere Akzeptanz zur Nutzung zu schaffen. Lehrgänge und Schulungen können helfen Hemmschwellen und Unsicherheiten abzubauen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht?

Die Überwachung der Einhaltung obliegt den Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. Bei Verstößen können Nachbesserungen verlangt oder Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Gibt es bereits gesetzliche Klarstellungen zur Arbeitszeiterfassung?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2023 einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz erstellt. Dieser wurde von der damaligen Regierung allerdings nicht weiter verfolgt und im Juni 2024 abgewiesen.

Ein neues Gesetz sei nicht notwendig, da die EuGH-Richtlinien mit den aktuellen Gesetzten bereits umsetzbar sind.

Für weitere Informationen sowie detaillierte Fragen und Antworten zur Zeiterfassung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.


Quellen: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung – BMAS

Bildquelle: Foto von Abhinandan Karan auf Unsplash