Neues Urteil bringt die Pflicht zur Zeiterfassung auf den Punkt

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Die Zeiterfassung für Arbeitgeber gilt ab jetzt – und nicht erst mit der gesetzlichen Umsetzung der EU-Richtlinien! Dies zeigt ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Emden, welches dem Mitarbeiter Recht in seiner  Zahlungsklage zusprach. Für Arbeitgeber ist dies ein dringender Weckruf, um die Einführung eines Zeiterfassungssystems voranzutreiben. 

Der EuGH schaffte die Pflicht – das Arbeitsgericht Emden die Praxis

Mit dem einschlagenden Urteil ist die Zeiterfassungspflicht nun nicht nur eine zukünftige Regelung, sondern praxisnahe Realität geworden. Für Arbeitgeber bedeutet dies ein dringendes Umdenken in der Organisation. Arbeitnehmer können sich jetzt auf den Rechtsspruch berufen und klagen. Dabei ist die Erfassung von Arbeitsstunden mit einem zuverlässigen System einfacher als gedacht.

Es mangelt an Entscheidungswillen?

Für die gesetzeskonforme Umsetzung bedarf es eines “objektiven”, “verlässlichen” und “zugänglichen” Systems, wie das EuGH-Urteil aus dem Mai 2019 bereits verlauten ließ. Dabei reicht ein Bautagebuch nicht (Anonymisiertes Urteil, 02/2020) aus. Die Stunden müssen von der Arbeitgeberseite jederzeit in einem System erfasst und dokumentiert sein. Das bedeutet vor allem, dass sie nachweisbar und auch abrufbar sind  – und zwar von beiden Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber haben sich immer noch nicht für ein Zeiterfassungssystem entscheiden können, da sie auch den „Aufwand“ scheuen.

Zeiterfassung jetzt einführen und abgesichert arbeiten!

Die Erfassung von Arbeitszeiten erfordert ein zentrales System, auf das Mitarbeiter und die Personal-Sachbearbeiter zugreifen können. Dabei kann die Einführung, Implementierung und Umsetzung auch von einem Dienstleister übernommen werden. Oft sind dabei mittelständische Arbeiter ebenso effektiv, wie die großen Player – sie bieten sogar weitaus mehr kunden-nahen Service an!

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Kontakt

Sie möchten in Ihrem Unternehmen ein Zeiterfassungssystem einführen oder haben Fragen, wie die Zeiten objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst werden? Wir beraten Sie gerne bei aufkommenden Fragen zur Zeiterfassungspflicht.

Ihr TIMESYS-Team
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