Kurzarbeitergeld – Was bedeutet das?

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Aufgrund der Aktuellen Coronavirus Epidemie werden die Regelungen um das Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Koalitionsausschuss hat am 8.3.2020 beschlossen, hierfür eine Lockerung befristet bis Ende 2020 einzuführen. Das bedeutet, Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter weniger zu beschäftigen, ohne die Befürchtung einer Entlassung für den Arbeitnehmer.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie wird bei der zuständigen Arbeitsagentur vom Arbeitgeber beantragt, wenn der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzt. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten ab Kürzung der Arbeitszeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit des Arbeitgebers eingereicht werden.

Beschluss der Politik vom 08.03.2020:[1]

  • „Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %·    
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden.“

Aufgrund der aktuellen Epidemie von Covid-19 könnten Arbeitgeber davon Gebrauch machen, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld gleicht dabei den daraus entstehenden Verdienstausfall zum Teil wieder aus, nämlich zu mind. 60 %. Außerdem bleibt der Arbeitsplatz erhalten, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde.

Was bekommen die Arbeitnehmer am Ende?

„Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.“ , so die Bundesagentur für Arbeit.[2] Heißt, es wird ein Teilbetrag des Nettoentgelts bezahlt, welcher aufgrund der weniger geleisteten Arbeitsstunden wegfällt. Bei einem Haushalt mit mindestens einem Kind beträgt das Kurzarbeitergeld  67 %.

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(Quelle: Beispiel IG Metall Tarif, http://• https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/kurzarbeit-sichert-beschaeftigung)

Wie lange erhält man das Kurzarbeitergeld?

Die Bezugsdauer beträgt höchstens 1 Jahr, kann aber auch unterbrochen werden. Ist  zum Beispiel wieder ein größerer Auftrag in der Firma eingegangen, kann der Arbeitgeber wieder vorübergehend die Arbeitsstunden erhöhen. Wird anschließend wieder Kurzarbeitergeld gezahlt, hat sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum verlängert. Bei mehr als 3 Monaten in gewohnter Beschäftigungszeit, muss der Arbeitgeber erneut Antrag stellen mit max. 12 Monaten Bezugszeit.

Kontakt

Sie möchten Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen einführen oder haben Fragen, wie die Kurzarbeit zeitlich erfasst wird? Wir beraten Sie gerne bei aufkommenden Fragen zur Zeiterfassung in der Kurzarbeit.


[1] Vgl. Koalitionsausschuss-bericht:https://www.cdu.de/artikel/ergebnisse-des-koalitionsausschusses-vom-08-maerz-2020

[2] Vgl. Informationen Bundesagentur für Arbeit, https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.


Sie können hier Ihr Beispiel durchrechnen lassen: https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld/ergebnis.html

Hier gibt es alle Infos und Quellen: