TIMESYS bietet individuelle Lösungen für Arbeitgeber – Denn das neueste Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg stellte am 14.05.2019 den Arbeitnehmerschutz durch vollständige Zeiterfassung in deren Pflicht. Das Urteil muss zunächst noch in nationales Recht umgesetzt werden, wie Sie sich als Unternehmen jetzt schon darauf vorbereiten können, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Mit dem Urteil (C-55/18) geht damit das Thema Zeiterfassung in die konkrete Diskussion. Denn Arbeitszeitmodelle wie „Home Office“ und „Mobile Working“ sind vielerorts eingeführt und können unter Umständen nicht zurückgezogen werden, ohne den Arbeitnehmer in seinen Rechten zu verletzen oder zu mindern.
Zukünftige Arbeitgeber-Pflichten:
- Einrichtung eines Systems, mit dem die geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann
- Objektiv, verlässlich und zugänglich
- Mit punktueller Nachvollziehbarkeit der Arbeitszeit
Lösung: Unsere Software passt sich Ihnen an
Mit der TIMENSION Software gestalten wir für Sie auch bei schwierigen Anforderungen passend zum Unternehmen eine individuelle Lösung. TIMESYS stellt die Bedürfnisse des Arbeitgebers und Arbeitnehmers in den Fokus und unterstützt Unternehmer, die individuelle Flexibilität ihrer Arbeitszeitmodelle beizubehalten und auch komplexe Zeitmodelle neu abzubilden.
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