Nun können Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der Krankenkasse direkt abgerufen werden. Zur Entlastung von Mitarbeitenden und Unternehmen werden die Daten nur noch über das elektronische Verfahren übermittelt. Unsere TIMESYS Entwicklungs-Experten, mit 35 Jahren Erfahrung im Bereich der Zeiterfassung, ermöglichen unseren Kunden diesen elektronischen Prozess.
Erleichterung im Bürokratie-Alltag durch TIMENSION
Für alle Betriebe, ob groß, klein oder mittelständisch, ist dies eine deutliche Erleichterung für den Bürokratie-Alltag. Zuvor musste der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die AU noch in Papierform vorlegen, persönlich oder per Post. Über die Personalabteilung wanderte die elektronische Bescheinigung schließlich in die Ablage.
Dieses Verfahren geschieht nun komplett digital. Die wesentlichen Vorteile unseres Systems liegen auf der Hand: Die Daten des Versicherten können deutlich schneller und sicherer an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt werden. Der Versicherte muss keine Bescheinigung in Papierform mehr an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken. Dadurch haben Personalsachbearbeiter keine überfüllte Ablage, sondern einen ordentlichen Überblick in TIMENSION. Verloren gegangene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen gehören der Vergangenheit an, Sie verfügen über sicheres Datenmaterial und haben in TIMENSION jederzeit einen schnellen Zugriff auf die benötigten Daten.
So funktioniert es: Bei einer Krankmeldung legen die Sachbearbeiter in diesem Fall die Buchungsart „ausstehende Arbeitsunfähigkeit“ (aAU) an. Somit erzeugt TIMENSION eine Datei, die der zuständigePersonalsachbearbeiter in das Lohndatenprogrammeinspielt. Das Lohndatenprogramm sendet eine Anfrage an die Krankenkasse. Sobald die elektronischen Daten des Arztes bei der zugehörigen Krankenkasse vorliegen, erhält das Lohndatenprogramm die Bestätigung von der Krankenkasse. TIMENSION überprüft dabei täglich, ob eine Datei vorhanden ist.
Natürlich haben unsere Kunden die Möglichkeit, diese Buchungsart zu stornieren, wenn es sich dabei um ein Missverständnis handelt. Hierbei ist auch wichtig zu erwähnen, dass TIMENSION nicht außerhalb der Unternehmensstruktur kommuniziert. Wir schätzen das Vertrauen unserer Kunden sehr und legen äußerst viel Wert auf die Sicherheit unserer Kunden und dessen Kundendaten.
Vorlagepflicht entfällt – Meldepflicht bleibt!
Der Arbeitnehmer ist nicht mehr verpflichtet die AU bei dem Arbeitgeber vorzulegen. Somit werden auch zahlreiche Unstimmigkeiten wegfallen, ob eine Bescheinigung pünktlich vorgelegt wurde. Der Grundsatz zur Meldepflicht bleibt allerdings bestehen! So muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unbedingt in Kenntnis darüber setzen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht besteht. Der Arbeitnehmer erhält vom Arzt jedoch nur noch eine Papierbescheinigung für seine eigenen Unterlagen.
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung
Wie erfolgt die Einbindung in die Zeiterfassung? Was müssen meine Mitarbeiter und Personalsachbearbeiter beachten? Wir beraten Sie gerne bei aufkommenden Fragen zum Thema elektronische AU in Ihrem Unternehmen.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit kann es bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf diesem Whitepaper vorkommen, dass die männliche Form verwendet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.