Die Regierung plant schon länger, das Arbeitszeitgesetz gründlicher zu überprüfen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag (13.09.2022) müssen Arbeitgeber systematisch und exakt die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen.
Hintergrund:
Seit Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass eine Erfassung der Arbeitszeit in Unternehmen Pflicht des Arbeitgebers und Recht des Arbeitnehmers ist. Unabhängig von der Größe des Unternehmens hat jeder Arbeitnehmer – nach Umsetzung in nationales Gesetz – das Recht auf eine Arbeitszeiterfassung. Seit drei Jahren rätseln Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, wie diese Entscheidung in Deutschland genau umgesetzt werden muss.
Was verlangt das Urteil?
Nach dem Urteil sind nun alle Arbeitgeber verpflichtet ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Seit längerem gilt die Regel, dass der Arbeitgeber die Pflicht zur Messung der Mehrarbeit und Sonntagsarbeit einhalten muss. Doch laut dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist es jetzt Pflicht für die Arbeitgeber, nicht nur die Mehrarbeit und Sonntagsarbeit zu messen, sondern auch die täglich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Nur so könnten die Rechte aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt werden.
Schon in der Verhandlung sagte die Präsidentin des BAG:
“Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz nach Maßgabe des EuGH auslegt, dann besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.”
-Inken Gallner, Präsidentin Bundesarbeitsgericht
Im Klartext: Es besteht jetzt in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nach dieser Entscheidung gilt die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit unmittelbar. In ganz Deutschland, in allen Betrieben und für alle Beschäftigten.
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Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/arbeitszeit-erfassung-pflicht-urteil-stechuhr-100.html
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